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   BVerwG, 10.01.1959 - VII C 140.57   

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BVerwG, 10.01.1959 - VII C 140.57 (https://dejure.org/1959,1111)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.1959 - VII C 140.57 (https://dejure.org/1959,1111)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 1959 - VII C 140.57 (https://dejure.org/1959,1111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1959, 260
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1959 - VII C 140.57
    Der Senat geht dabei im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 (BVerfGE 7, 377 ff.) davon aus, daß der Beruf des Privatdozenten zwar unter den Anwendungsbereich des Art. 12 GG fällt, vertritt jedoch die Rechtsauffassung, daß daraus nicht die Folgerung gezogen werden könne, es stehe den Bewerbern um eine Privatdozentur bei Erfüllung aller persönlichen Voraussetzungen hierfür ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Venia legendi zu; denn diese setzt die Aufnahme in die Fakultät als deren Mitglied voraus, die Fakultät ist aber zur Aufnahme eines Bewerbers durch das Grundgesetz ebensowenig gezwungen wie ein privater oder öffentlicher Arbeitgeber nach dem Grundgesetz verpflichtet ist, jeden Bewerber einzustellen, der die fachlichen Voraussetzungen für eine bestimmte Stelle erfüllt.
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1959 - VII C 140.57
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 6, 32, [44]) hält Ausnahmen vom Begründungszwang mit rechtsstaatlichen Grundsätzen für unvereinbar, da der Staatsbürger, in dessen Rechte eingegriffen werde, einen Anspruch darauf habe, die Gründe hierfür zu erfahren, betrachtet es aber als ausreichend, wenn die Behörde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ihre Gründe bekanntgegeben hat und der Betroffene dazu hat Stellung nehmen können.
  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1959 - VII C 140.57
    Es soll verhindert werden, daß das Gericht für seine Urteilsfindung Tatsachen heranzieht, zu denen der Kläger sich nicht äußern kann (Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 6, 12 und 7, [341]).
  • BVerwG, 20.02.1959 - VII C 133.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1959 - VII C 140.57
    Zu der grundsätzlichen Frage, um deren Klärungsbedürftigkeit willen der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Revision zugelassen hat, nämlich der Frage, ob die Verweigerung der Zulassung als Privatdozent mit den Grundrechten der freien Entfaltung der Persönlichkeit, der freien Berufswahl und der Freiheit der Lehre in Einklang steht, hat sich der für dieses Rechtsgebiet nunmehr zuständige VII. Senat bereits in demBeschluß vom 20. Juni 1958 - BVerwG VII C 133.57 - befaßt, in dem er dem Kläger das Armenrecht für die Revisionsinstanz in seiner Klage gegen die Technische Universität Berlin, Fakultät für Elektrotechnik, auf Erteilung der Lehrbefugnis für das Gebiet der Elektrophysik und Höchstfrequenztechnik verweigerte.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1955 - 31/55
    Auszug aus BVerwG, 10.01.1959 - VII C 140.57
    Da er den Kläger unter Umständen daran hindert, rechtzeitig gegen die tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzugehen, die dem ihn belastenden Verwaltungsakt zugrunde liegen, hat er zur Folge, daß die Klagefrist nicht in Lauf gesetzt wird (vgl. Klinger, Anm. B zu § 46 MRVO 165; van Husen, Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit in den süddeutschen Ländern S. 67; van de Sandt, Verwaltungsgerichtsbarkeit in der britischen Zone 1949 S. 106; ebenso Idel, Anmerkung zu dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Freiburg i.Br. vom 5. Dezember 1955 [NJW 1957, 36]), während in dem Urteil selbst die Meinung vertreten wird, daß im Einzelfall geprüft werden müsse, ob der Betroffene durch die fehlende Begründung in der Wertung der Tatsachen- und Rechtslage und damit in der Geltendmachung seiner Rechte behindert ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1958 - 2 C 9/58
    Auszug aus BVerwG, 10.01.1959 - VII C 140.57
    Eine Übersicht über die zu der Frage vertretenen Auffassungen enthält das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 29. März 1958 (DVBl. 1958 S. 835).
  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 19.65

    Fehlende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts zur Genehmigung einer Anlage wegen

    Die Aufhebung des Verwaltungsaktes wegen des vom Berufungsgericht gerügten Verfahrensfehlers der Beklagten war daher nicht gerechtfertigt (vgl. dazu auch BVerfGE 6, 32 [44 f.], BVerwGE 11, 195 [204 f.], BVerwG, Beschluß vom 10. Januar 1959 - BVerwG VII C 140.57 -, DVBl. 1959, 260 [261] = VerwRspr.
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   BVerwG, 20.02.1959 - VII C 140.57   

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BVerwG, 20.02.1959 - VII C 140.57 (https://dejure.org/1959,1399)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1959 - VII C 140.57 (https://dejure.org/1959,1399)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1959 - VII C 140.57 (https://dejure.org/1959,1399)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1959 - VII C 140.57
    Der Senat geht dabei im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 (BVerfGE 7, 377 ff.) davon aus, daß der Beruf des Privatdozenten zwar unter den Anwendungsbereich des Art. 12 des Grundgesetzes fällt, vertritt jedoch die Rechtsauffassung, daß daraus nicht die Folgerung gezogen werden könne, es stehe den Bewerbern um eine Privatdozentur bei Erfüllung aller persönlichen Voraussetzungen hierfür ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Venia legendi zu; denn diese setzt die Aufnahme in die Fakultät als deren Mitglied voraus, die Fakultät ist aber zur Aufnahme eines Bewerbers durch das Grundgesetz ebensowenig gezwungen wie ein privater oder öffentlicher Arbeitgeber nach dem Grandgesetz verpflichtet ist, jeden Bewerber einzustellen, der die fachlichen Voraussetzungen für eine bestimmte Stelle erfüllt.
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1959 - VII C 140.57
    Der Kläger war deshalb durch den Mangel der Begründung des Einspruchsbescheids, weil diese später nachgeholt worden ist, jedenfalls während des Verwaltungsstreitverfahrens in der Geltendmachung seiner Rechte nicht mehr behindert, so daß kein Anlaß mehr besteht, den Bescheid lediglich wegen dieses Mangels aufzuheben (BVerfGE 6, 32 [44]; BVerwGE 4, 203 [204]; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, vom 11. Oktober 1956 - BVerwG I C 135.55 - Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 17. Oktober 1958 - BVerwG VII B 18.58 -).
  • BVerwG, 13.12.1956 - I C 36.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1959 - VII C 140.57
    Der Kläger war deshalb durch den Mangel der Begründung des Einspruchsbescheids, weil diese später nachgeholt worden ist, jedenfalls während des Verwaltungsstreitverfahrens in der Geltendmachung seiner Rechte nicht mehr behindert, so daß kein Anlaß mehr besteht, den Bescheid lediglich wegen dieses Mangels aufzuheben (BVerfGE 6, 32 [44]; BVerwGE 4, 203 [204]; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, vom 11. Oktober 1956 - BVerwG I C 135.55 - Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 17. Oktober 1958 - BVerwG VII B 18.58 -).
  • BVerwG, 20.02.1959 - VII C 133.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1959 - VII C 140.57
    Wie der erkennende Senat in demUrteil vom 20. Februar 1959 - BVerwG VII C 133.57 - in der Parallelsache des Klägers gegen die Technische Universität Berlin - Fakultät für Elektrotechnik - dargelegt hat, verstößt die Verweigerung der Zulassung als Privatdozent nicht gegen die Grundrechte der freien Entfaltung der Persönlichkeit, der freien Berufswahl und der Freiheit der Lehre.
  • BVerwG, 17.10.1958 - VII B 18.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1959 - VII C 140.57
    Der Kläger war deshalb durch den Mangel der Begründung des Einspruchsbescheids, weil diese später nachgeholt worden ist, jedenfalls während des Verwaltungsstreitverfahrens in der Geltendmachung seiner Rechte nicht mehr behindert, so daß kein Anlaß mehr besteht, den Bescheid lediglich wegen dieses Mangels aufzuheben (BVerfGE 6, 32 [44]; BVerwGE 4, 203 [204]; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, vom 11. Oktober 1956 - BVerwG I C 135.55 - Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 17. Oktober 1958 - BVerwG VII B 18.58 -).
  • BVerwG, 11.10.1956 - I C 135.55
    Auszug aus BVerwG, 20.02.1959 - VII C 140.57
    Der Kläger war deshalb durch den Mangel der Begründung des Einspruchsbescheids, weil diese später nachgeholt worden ist, jedenfalls während des Verwaltungsstreitverfahrens in der Geltendmachung seiner Rechte nicht mehr behindert, so daß kein Anlaß mehr besteht, den Bescheid lediglich wegen dieses Mangels aufzuheben (BVerfGE 6, 32 [44]; BVerwGE 4, 203 [204]; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, vom 11. Oktober 1956 - BVerwG I C 135.55 - Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 17. Oktober 1958 - BVerwG VII B 18.58 -).
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